BÜRO FÜR RECHTLICHE BETREUUNG
ANNE-KATRIN SCHÜTZE


HERZLICH WILLKOMMEN.

DAS SIND WIR.


Wir sind für Sie im kompletten Rems-Murr-Kreis tätig und werden durch die drei Amtsgerichte Backnang, Waiblingen und Schorndorf bestellt. Das Betreuungsbüro befindet sich in Backnang - Mittelschöntal


Wir unterstützen knapp 100 Personen in ihren rechtlichen Angelegeheiten. Unser Klientinnen sind mindestens 18 Jahre alt, unser ältester Klient ist aktuell 96 Jahre alt. Sie haben unterschiedliche seelische, körperliche oder geistige Beeinträchtigungen. Die meisten Betreuten leben in einer eigenen Wohnung, einige in Pflegeheimen oder in der besonderen Wohnform. Jede Betreuung ist individuell.


Unser Team besteht aus einer Berfusbetreuerin, einer Sachbearbeiterin und einer Assistentin.


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WAS IST RECHTLICHE BETREUUNG?


Betreuung ist Unterstützung in rechtlichen Angelegenheiten, wenn Sie selbst aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung hierzu nicht vollständig selbst in der Lage sind. Sie kann nur in den angeordneten Bereichen unterstützen und hat die Aufgabe, Ihnen durch Beratung und Organisation eine selbstständige und selbstbestimmte Lebensweise zu ermöglichen.

Betreuung ist keine Entmündigung, keine Vormundschaft, das heißt, Betreuer müssen nach Ihren Wünschen handeln, sofern diese realistisch, gesetzeskonform sind und Ihrem Wohl nicht entgegenstehen.


Betreuer werden nur stellvertretend tätig, wenn Sie es selbst nicht
(mehr) können. Die Stellvertretung ist ein Eingriff in Ihr
Selbstbestimmungsrecht
und allen anderen unterstützenden Hilfen (z.B. Pflegedienst, Sozialdienst, Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderungen, usw.)
gegenüber nachrangig.


DIE AUFGABENBEREICHE


Vermögenssorge

ist die Unterstützung in finanziellen Angelegenheiten z.B. Überprüfung Ihres Einkommens und Schuldenregulierung.

Jeder Aufgabenbereich ist individuell.

Gesundheitssorge

ist die Unterstützung, Ihre gesundheitlichen Rechte durchzusetzen z.B. eine individuelle Versorgung zu organisieren.


Vertretung in Behörden-, Renten-, Sozialleistungsangelegenheiten

ist die Unterstützung, Ihre Rechte bei Behörden etc. durchzusetzen, z.B. Anleitung zur Beantragung von Leistungen wie Bürgergeld und Renten.


Weitere häufige Aufgabenbereiche

Öffnen und Anhalten der Post,
Wohnungsangelegenheiten, Heimangelegenheiten,
Aufenthaltsbestimmung, u.s.w.

Wir beraten Sie hierzu gern.



Aber Sie sind doch die Betreuerin -FAQs zur rechtlichen Betreuung

Unsere wichtigste Aufgabe:


Die Durchsetzung und der Schutz Ihrer Rechte, um Ihnen eine selbstbestimmte und selbstständige Lebensweise zu ermöglichen.


Aufgrund Ihrer Erkankung, Behinderung oder Lebenssituation stehen Ihnen individuelle Unterstützungsangebote zu. Unsere Pflicht ist es, diese gemeinsam mit Ihnen zu aktivieren.


Betreuer werden nur stellvertretend tätig, wenn Sie es selbst nicht (mehr) können. Beratung ist das wichtigste Instrument der Betreuung.


Weswegen wir nur zu den Telefonzeiten erreichbar sind:


Es ist uns wichtig, uns in persönlichen Kontakten auf das Gespräch zu konzentrieren. Bei knapp 100 Betreuungen finden täglich Besuche und Besprechungen statt. In der rechtlichen Betreuung gibt es zudem nur zwei Notfälle, die unaufschiebbar sind: die Entscheidung über lebensverlängernde Maßnahmen und die Unterbringung.


Persönliche Kontakte finden vorzugsweise im Betreuungsbüro ca. alle 4-12 Wochen statt.



Was wir nicht leisten:


Praktische Hilfen.


Betreuer erbringen keine praktischen Hilfen, das heißt z.B. keine Einkaufsdienste, keine Fahrdienste, keine Besorgungen, keine Pflege, keine therapeutischen Gespräche, keine Arztbegleitung und keine Seelsorge. Auch die Wohnungssuche gehört nicht in den Aufgabenbereich des rechtlichen Betreuers. 


Der Betreuer unterstützt Sie aber dabei, hierfür geeignete Hilfen zu organisieren.




Ihre Wünsche stehen im Mittelpunkt!

Das Betreuungsrecht schreibt vor, dass Ihre Wünsche die Richtung der Betreuung vorgeben. Das heißt, ein Betreuer wird nicht gegen Ihren Willen handeln - auch, wenn dieser nicht objektiv nachvollziehbar sein mag - solange, Ihre Gesundheit oder Ihr Leben nicht in Gefahr ist oder der Wunsch bzw. die Umsetzung gesetzeswidrig ist.


Das Ziel der Betreuung ist, dass Sie Ihr Leben wieder ohne rechtliche Unterstützung - durch geeignete Hilfen wie Pflegedienste und Assistenz - führen können. Ist dieses Ziel erreicht, kann die Betreuung aufgehoben werden.